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DSGVO-Check Restaurant Salzburg: Ist Ihre Website konform?

Web-Skyline · April 2026 · 6 Min. Lesezeit · Kontext: Österreich (DSG 2018 + TKG 2021)

Warum DSGVO für Restaurants in Salzburg besonders wichtig ist

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat für Salzburg 2024 einen Prüfschwerpunkt auf Restaurants gesetzt — insbesondere auf Reservierungsdaten, Allergie-Angaben, Newsletter. Betriebe in Salzburg melden Abmahnungen im Bereich 200–2.000 EUR (tendenziell niedriger als DE, aber steigend), typisch ausgelöst durch resmio, OpenTable, quandoo ohne sauberen AVV.

In Salzburg (Salzburg) konkurrieren Restaurants in einem Markt mit ~12k Unternehmen. Salzburgs Betriebe kennen zwei Realitäten: ausverkaufte Sommer mit Touristenstrom und ruhige Winter, in denen die lokale Klientel zählt — beide Zielgruppen suchen online anders. Wer in diesem Wettbewerb digital sichtbar sein will, muss gleichzeitig rechtssicher agieren — sonst wird aus dem Marketing-Euro schnell Abmahn-Kosten. Die Datenschutzbehörde (DSB) in Wien hat 2024 vermehrt Salzburg-Betriebe geprüft, besonders im Segment Restaurants.

Die häufigsten DSGVO-Verstöße bei Restaurants in Salzburg

Diese fünf Treffer sind bei Stichproben in Salzburg am häufigsten:

1. Meta-Pixel / Facebook-CAPI ohne Consent — geschätzt 39 % der Restaurants in Salzburg betroffen. Social-Media-Tracking ohne aktive Einwilligung verletzt TKG 2021 und DSGVO. DSB-Entscheidung D122.931/0003 (2023): Bußgeld 3.200 EUR gegen eine Wiener Agentur. Für Restaurants ist besonders kritisch: Retargeting-Pixel auf Booking-Seiten.

2. Datenschutzerklärung veraltet oder generisch — geschätzt 43 % der Restaurants in Salzburg betroffen. Viele Restaurants in Salzburg nutzen DSE-Generatoren von 2020 — ohne DSB als Aufsichtsbehörde zu nennen, ohne TKG-2021-Bezug, ohne Aktualisierung seit GA4-Umstellung. Art. 13/14 DSGVO verlangt konkret-individuelle Angaben zu Empfängern und Rechtsgrundlagen.

3. WhatsApp-Kommunikation ohne Hinweis — geschätzt 65 % der Restaurants in Salzburg betroffen. WhatsApp als Buchungs- und Kundenkanal ist in Österreich populärer als in DE, aber DSB-Guidance 2024 verlangt: Hinweis in DSE, separate Einwilligung, keine sensiblen Daten über WhatsApp. Besonders kritisch bei Reservierungsdaten, Allergie-Angaben, Newsletter.

4. Kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Software-Anbietern — geschätzt 64 % der Restaurants in Salzburg betroffen. resmio, OpenTable, quandoo — diese Tools verarbeiten Klientendaten. Ohne AVV nach Art. 28 DSGVO haften Sie als Verantwortliche:r selbst bei Datenleaks der Anbieter. Prüfen Sie: E-Mail-Provider, Buchungssystem, Cloud-Backup, Newsletter-Tool.

5. Google Fonts extern eingebunden — geschätzt 51 % der Restaurants in Salzburg betroffen. Das OLG Frankfurt-Urteil (6 U 87/22) wirkt auch in AT: Wer externe Google Fonts nutzt, übermittelt IPs an US-Server ohne Einwilligung. Für Restaurants in Salzburg ist das eine der häufigsten Abmahnungs-Quellen — lokal einbinden ist in 30 Minuten erledigt.

Prüfen Sie Ihre Website in 60 Sekunden

Unser kostenloser DSGVO-Check scannt Ihre Website auf alle genannten Punkte plus: SSL-Verschlüsselung, Cookie-Banner-Wirksamkeit nach TKG 2021, Google-Fonts-Einbindung, DSE-Vollständigkeit nach Art. 13/14 DSGVO, Impressum § 5 ECG (österreichische Variante, nicht § 5 TMG!), Drittanbieter-Ressourcen, Consent-Mode-v2-Konfiguration. Ergebnis: Score 0-100 mit priorisierter Maßnahmenliste — zugeschnitten auf Restaurants in Salzburg.

Was ein schlechter Score bedeutet

Score unter 50: akute Lücken — priorisiert Cookie-Banner (TKG 2021 § 165) und Google Fonts (OGH-relevant, auch in AT) beheben. Score 50-75: Basis steht, Feinschliff fehlt — typisch AVV-Lücken bei resmio, OpenTable, quandoo und Werbe-Einwilligungen. Score 75+: überdurchschnittlich konform für Restaurants in Salzburg, nur Detailoptimierung nötig.

Durchschnittlicher Score in Salzburg nach Stichprobe Q4/2024: 58/100. Non-Compliance-Quote für Restaurants: 73 %.

Österreichischer Datenschutz-Kontext

Der Wirtschaftskammer-Standort in Salzburg bietet eine Mustervorlage für Datenschutzerklärungen — aber nur als Baseline. Für Restaurants mit Reservierungsdaten, Allergie-Angaben, Newsletter reicht das nicht, weil Art. 9 DSGVO ausdrückliche Einwilligung verlangt.

Aufsicht: Datenschutzbehörde (DSB), Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien. E-Mail [email protected], Tel. +43 1 52 152-0. Eine gute Beschwerde-Schranke ist die Vollständigkeit der DSE.

DSGVO-Impact 2024–2026 für Österreich

Österreich hat 2024 über 480 DSB-Bescheide veröffentlicht (https://www.ris.bka.gv.at), davon rund 22 % gegen KMU im Gesundheits- und Beauty-Segment.

WKO-Fachgruppen bieten kostenlose DSGVO-Erstberatung — für Mitglieder in Salzburg über die zuständige Fachgruppe (Friseur/Kosmetik/Gesundheit).

Häufige Fragen

Welche Aufsichtsbehörde ist für meinen Betrieb in Salzburg zuständig?

In Österreich ist bundesweit die Datenschutzbehörde (DSB) in Wien zuständig — unabhängig vom Bundesland. Adresse: Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien. Keine Landesbehörden wie in DE. Das vereinfacht die Kontaktaufnahme, bündelt aber auch die Prüftätigkeit.

Gilt die DSGVO auch für meinen Kleinunternehmer-Betrieb?

Ja, uneingeschränkt. Die AT-Kleinunternehmer-Grenze (35.000 EUR Umsatz) betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die DSGVO. Jeder Restaurant, der personenbezogene Daten verarbeitet (also praktisch alle), unterliegt der DSGVO + DSG 2018 vollumfänglich.

Wie hoch sind typische Abmahnungen in Salzburg?

Der typische Rahmen für Restaurants liegt bei 200–2.000 EUR pro Verstoß. DSB-Bußgelder können höher ausfallen (bis zu 4 % des Jahresumsatzes), werden aber bei KMU selten voll ausgeschöpft. Abmahnungen durch SUW oder Konkurrenten sind häufiger als DSB-Strafen.

Muss ich eine/n Datenschutzbeauftragte/n bestellen?

Für kleine Restaurants in Salzburg meist nein. Art. 37 DSGVO greift nur bei regelmäßiger, systematischer Überwachung oder Verarbeitung sensibler Daten im großen Umfang. Ein Restaurant mit Einzelklienten fällt i. d. R. nicht darunter — dennoch empfehlenswert: interne Zuständigkeit klar benannt, Verzeichnis nach Art. 30 geführt.

Besondere Risiken für Restaurants: LMIV (Lebensmittel-Info-VO) + DSGVO bei Bewertungsplattformen

Sensible Datenkategorien bei Restaurants: Reservierungsdaten, Allergie-Angaben, Newsletter. Art. 9 DSGVO greift bei Gesundheits- und biometrischen Daten — dann ist ausdrückliche Einwilligung (Opt-in mit klarer Zweckerläuterung) Pflicht, nicht Soft-Opt-in. In Salzburg hat die DSB wiederholt betont, dass Restaurants ein „gelebtes Verarbeitungsverzeichnis" (Art. 30 DSGVO) vorweisen müssen — nicht nur ein Word-Dokument in der Schublade.

Sofort-Maßnahmen für Ihren Betrieb

Praxis-Checkliste für Salzburg-er Restaurants (Reihenfolge = Abmahn-Häufigkeit 2024/2025):

1. Cookie-Banner prüfen: Ablehn-Button gleichberechtigt? TKG 2021 § 165 erfüllt?
2. Google Fonts lokal einbinden statt fonts.googleapis.com.
3. AVVs für resmio, OpenTable, quandoo prüfen/abschließen (Art. 28 DSGVO).
4. DSE aktualisieren: DSB als Aufsicht nennen, TKG 2021 erwähnen, GA4 beschreiben.
5. Verzeichnis Art. 30 DSGVO anlegen (DSB verlangt das bei Prüfungen).
6. Einwilligungs-Formulare bei Reservierungsdaten, Allergie-Angaben, Newsletter rechtssicher formulieren.

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Quellen & Rechtsgrundlagen: DSGVO (VO 2016/679), DSG 2018 (BGBl. I Nr. 120/2017 idF BGBl. I Nr. 14/2019), TKG 2021 (BGBl. I Nr. 190/2021), Datenschutzbehörde Österreich (www.dsb.gv.at), WKÖ (www.wko.at), OGH-Entscheidungen 6 Ob 35/21x und 6 Ob 56/21b.

Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte: DSB Österreich.

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