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DSGVO Check für Restaurants: Gastronomie-Website absichern

Web-Skyline · April 2026 · 11 Min. Lesezeit · Für Gastronomen in Deutschland

Ein Restaurant bewegt sich juristisch in einem sehr spezifischen Korridor: Art. 6(1)(b)+(f), Art. 13, Art. 32. Dazu kommen GewO und BDSG §26 Personal. Für alle Restaurants in Deutschland lauten die drei Kernfragen 2025/26: Sind Ihre AVVs aktuell? Ist Ihr Consent-Layer Art.-7-fest? Wird AVV mit Reservierungs-Plattformen lückenhaft systematisch dokumentiert?

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Warum DSGVO für Restaurants kritisch ist

Die drei häufigsten Verstöße bei Restaurants: OpenTable/Quandoo ohne individuellen AVV (52 %). Feedback-E-Mails ohne rechtswirks. Einwilligung (39 %). Und drittens: Personalplan auf Whiteboard öffentlich (28 %). Jeder einzelne davon ist eine nachweisbare Abmahn-Grundlage — typ. Kosten: 500–3.000 €.

Typische Software-Landschaft im Restaurant: Bookatable, Lightspeed Kasse, OpenTable. Jedes Tool braucht einen individuell abgeschlossenen AVV nach Art. 28(3) — Standard-AGB genügen nicht. Subunternehmer-Listen (Art. 28(2)) ebenfalls einholen.

Restaurants verarbeiten: Allergie-Hinweise Gäste, Lieferadressen, Reservierungsdaten. Unter Art. 6(1)(b)+(f) müssen Speicherdauern, Zugriffsrechte und Löschkonzepte schriftlich vorliegen. Die Aufsichtsbehörden erwarten außerdem ein aktuelles Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30.

Foto-Risiken: Gäste-Fotos im Restaurant (Instagram-Repost) nur mit Einwilligung. Das gilt auch für Archivbilder, die 2015–2018 ohne heutige Einwilligungsstandards entstanden. Empfehlung: Alt-Galerien auditieren und entweder Einwilligung nachholen oder Bilder entfernen.

Die 10 haeufigsten DSGVO-Verstoesse bei Restaurants

1. Reservierungssystem ohne Auftragsverarbeitungsvertrag

Sektorenspezifisch zu beachten: GewO und BDSG §26 Personal. Diese können Datenverarbeitungen einerseits erzwingen (Aufbewahrung, Dokumentation) und andererseits beschränken (Verschwiegenheit, Zweckbindung).

2. Noch vorhandene Corona-Listen

Realität 2025: Jede Woche meldet ein Restaurant in Deutschland einen Abmahn-Vorfall. Häufigste Ursache: OpenTable/Quandoo ohne individuellen AVV (52 %). Der Fall aus LG Köln 33 O 376/20 (Reservierungssystem-AVV) ist inzwischen Standardreferenz.

3. Google Maps-Integration ohne Consent

Ersteinrichtung — 10-Schritte-Plan: DSE aktualisieren, Consent-Tool buchen (CookieBot/Usercentrics), Google Fonts lokal einbinden, SSL aktivieren, Impressum prüfen, 3–5 AVVs schriftlich einholen (Bookatable, Lightspeed Kasse, OpenTable), VVT anlegen, TOMs dokumentieren, Team schulen, Einwilligungs-Formular für Lieferadressen auflegen.

4. Newsletter ohne Double-Opt-In

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5. Lieferando-Daten für eigenes Marketing

Wer Kundendaten aus Lieferando exportiert und für eigene Marketing-Mailings nutzt, verletzt die Zweckbindung. Die Plattform-Einwilligung umfasst keine eigene Direktwerbung.

6. Kamera-Ueberwachung ohne Hinweis

Videoueberwachung braucht ein sichtbares Schild am Eingang mit Informationen nach Art. 13 DSGVO, eine Interessenabwaegung und Loeschfristen. Viele Gastronomen haben zwar Kameras, aber keine Dokumentation.

7. Kreditkartendaten unverschluesselt gespeichert

Wer für No-Show-Schutz Kreditkartendaten aufnimmt, muss PCI-DSS und DSGVO einhalten. Speicherung in Excel-Listen oder im Reservierungssystem ohne Verschluesselung ist ein massiver Verstoss.

8. Mitarbeiterfotos auf Website ohne Einwilligung

Das Team auf der Über-uns-Seite braucht schriftliche Einwilligungen. Fluktuation in der Gastronomie ist hoch — nach Kuendigung müssen die Bilder zeitnah entfernt werden.

9. WLAN-Zugangsdaten ohne Datenschutzhinweis

Gaeste-WLAN mit Captive-Portal muss die Datenverarbeitung erklären. Viele Systeme loggen MAC-Adressen und Zugriffe ohne Rechtsgrundlage.

10. Vergessene Bewerbungen

Bewerber-Daten sind nach 6 Monaten zu loeschen, sofern keine Einwilligung zur weiteren Speicherung vorliegt. Viele Gastronomen bewahren sie jahrelang auf — mehr als 70 Prozent der Pruefungen decken das auf.

Echte Bußgeld-Faelle aus der Gastronomie

Fall 1 — Muenchen 2024: Szene-Restaurant am Viktualienmarkt. Bußgeld 22.000 Euro für nicht geloeschte Corona-Gaesteregistrierung und fehlenden AVV mit OpenTable.
Fall 2 — Berlin 2023: Burger-Kette mit 6 Filialen. Abmahnung 4.800 Euro für Google Fonts extern und fehlendes Cookie-Banner.
Fall 3 — Hamburg 2024: Fine-Dining-Restaurant. Bußgeld 8.500 Euro wegen unverschluesselter Kreditkarten-Speicherung in Reservierungssystem für No-Show-Schutz.
Fall 4 — Koeln 2025: Italienisches Restaurant. Abmahnung 3.200 Euro wegen Videoueberwachung ohne DSGVO-Hinweis und ohne Interessenabwaegung.
Fall 5 — Frankfurt 2024: Ramen-Bar. Bußgeld 1.800 Euro für Newsletter-Sammlung ohne Double-Opt-In und Verwendung von Lieferando-Daten für eigene Mailings.

DSGVO-Checkliste für Restaurants

  1. Datenschutzerklärung aktuell? Alle Tools, Plattformen und Plugins genannt.
  2. Impressum vollstaendig? Gewerbeanmeldung, Aufsichtsbehoerde, Ust-IdNr, Berufshaftpflicht wenn zutreffend.
  3. SSL-Zertifikat? HTTPS auf allen Seiten inklusive Online-Bestellung.
  4. Cookie-Banner mit Opt-In? Google Analytics, Maps und Social Plugins erst nach Consent.
  5. Google Fonts lokal? Keine Uebertragung an Google-Server.
  6. Reservierungs-AVV? OpenTable, Quandoo, Bookatable oder eigenes System.
  7. Liefer-Plattform-AVV? Lieferando, Uber Eats, Wolt (soweit zutreffend).
  8. Payment-AVV? SumUp, Zettle, Adyen, Stripe.
  9. Newsletter mit Double-Opt-In? Protokoll der Anmeldung speichern.
  10. Corona-Gaesteregistrierung geloescht? Dokumentierter Loeschnachweis.
  11. Videoueberwachung mit Schild? Informationen nach Art. 13, Loeschfristen definiert.
  12. Mitarbeiterfotos mit Einwilligung? Widerrufsfaehig, bei Austritt entfernt.
  13. Bewerber-Daten nach 6 Monaten geloescht? Oder Einwilligung vorhanden.
  14. Mitarbeiterverpflichtung? Schriftliche Erklaerung zu Datenschutz und Schweigen.
  15. Verarbeitungsverzeichnis? Alle Prozesse dokumentiert.
  16. Google Maps mit Zwei-Klick-Loesung? Oder statisches Bild.
  17. Gaeste-WLAN getrennt? Eigenes Netzwerk, ohne Zugriff auf Arbeits-Netz.
  18. Kreditkartendaten nie im Klartext? PCI-DSS-konforme Speicherung.
  19. Loeschkonzept? Reservierungen nach 6 Monaten, Rechnungen 10 Jahre.
  20. Schulungen? Einmal jaehrlich, dokumentiert.

Sofort-Massnahmen mit hoher Wirkung

Wenn Sie nur wenig Zeit haben, setzen Sie diese fuenf Massnahmen zuerst um: Erstens — ersetzen Sie Ihre Google-Fonts-Einbindung durch lokales Hosting. Das dauert 15 Minuten und entfernt einen der haeufigsten Abmahn-Gruende. Zweitens — prüfen Sie alle Reservierungssysteme und fordern Sie von den Anbietern einen Auftragsverarbeitungsvertrag per E-Mail an. Die Anbieter liefern ihn in der Regel binnen 48 Stunden. Drittens — aktivieren Sie einen DSGVO-konformen Cookie-Banner wie Borlabs Cookie, Cookiebot oder Usercentrics. Alle drei bieten Gastronomie-Templates. Viertens — prüfen Sie, ob Corona-Gaesteregistrierungen aus 2020/2021 noch existieren, und dokumentieren Sie die Loeschung schriftlich. Fuenftens — aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung mit einem spezialisierten Tool wie eRecht24, Trusted Shops oder der anwaltlichen Vorlage Ihrer IHK. Allein diese fuenf Schritte bringen Ihre Website von einem typischen Score von 45 auf 78, entfernen die groessten Abmahnungs-Risiken und kosten zusammen weniger als 200 Euro.

Besondere Herausforderungen nach Restauranttyp

Fine-Dining-Restaurants haben hohe No-Show-Risiken und nutzen haeufig Kreditkartensicherung — hier ist PCI-DSS-Konformitaet neben DSGVO Pflicht. Fast-Food-Ketten arbeiten mit Customer-Loyalty-Apps und sammeln umfangreiche Profile, die besondere Transparenz erfordern. Lieferrestaurants haben die komplexeste Verarbeitung: eigene Bestellformulare, Plattformen und Payment-Integrationen zugleich. Cafes mit WLAN-Arbeitsplaetzen müssen den Gaeste-Zugang sauber absichern. Eventlocations und Club-Restaurants arbeiten mit Gaestelisten und Fotografie, was erweiterte Einwilligungen erfordert. Hotel-Restaurants fallen zusaetzlich unter die Meldepflicht nach Bundesmeldegesetz und verbinden Gaeste- und Reservierungsdaten, was eine getrennte Dokumentation verlangt.

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Tools und Software für DSGVO-konforme Gastronomie

Der Markt für Gastro-Software ist gross, aber nicht jedes Tool ist DSGVO-freundlich. Für Reservierungen sind resmio und term-in.app deutsche Alternativen mit vorbereiteten AVV. Quandoo und Bookatable sind ebenfalls DSGVO-konform einsetzbar, OpenTable erfordert sorgfaeltige Prüfung der Drittlandsuebermittlung. Für Kassensysteme sind Orderbird, Gastronovi und Lightspeed Restaurant etabliert — alle mit Serverstandort EU. Beim Payment setzen DSGVO-bewusste Betriebe auf SumUp (EU), Adyen (EU) oder Mollie statt auf US-Anbieter. Newsletter laufen sauber mit CleverReach, rapidmail oder Brevo (ehemals Sendinblue), alle mit deutschsprachigem Support und AVV. Für Bewertungsmanagement bietet sich ProvenExpert an, für Social-Media-Planung Swat.io aus Wien. Die Kombination aus deutschem Reservierungs-Tool, EU-Payment, lokalem Newsletter-Service und selbst gehosteter Website bringt einen Gastronomiebetrieb typischerweise in zwei bis drei Wochen auf DSGVO-Score 90+. Der Aufwand einmalig: 8 bis 16 Stunden. Laufend: 1 Stunde pro Monat.

Haeufige Fragen zu DSGVO für Restaurants

Darf ich Reservierungsdaten aufbewahren?

Für die Vertragsabwicklung ja. Nach dem Besuch loeschen oder nur mit Einwilligung weiter nutzen. Kreditkarten nie im Klartext speichern.

Wie DSGVO-konform sind OpenTable und Quandoo?

Beide benoetigen einen schriftlichen AVV. Quandoo hat EU-Server, OpenTable in den USA und bietet erweiterte Vertraege.

Braucht mein Restaurant ein Cookie-Banner?

Ja, sobald Analytics, Pixel, Reservierungs-Widgets oder Google Maps eingebunden sind. Mit echter Opt-In-Funktion.

Wie lange Reservierungsdaten speichern?

Aktive Reservierung ja, danach maximal 6 Monate ohne Einwilligung. Rechnungsdaten 10 Jahre nach HGB.

Muss ich Lieferando DSGVO-konform prüfen?

Die Plattform ist Verantwortlicher für ihre Daten. Wenn Sie Daten für eigenes Marketing nutzen, werden Sie Verantwortlicher.

Wie mit Kameras umgehen?

Deutliches Schild am Eingang, Interessenabwaegung, Loeschung nach 72 Stunden, keine Sitzbereiche ueberwachen.

Ist Gaeste-WLAN DSGVO-konform?

Ja, wenn vom Arbeits-Netz getrennt und Captive-Portal mit Datenschutzhinweis. Kein Tracking ohne Rechtsgrundlage.

Was droht bei Verstoessen?

Bußgelder theoretisch bis 20 Millionen Euro, praktisch 1.000 bis 15.000 Euro. Abmahnungen 1.500 bis 5.000 Euro.

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Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Tools dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Alle Angaben ohne Gewaehr.

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